AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Ried GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.
2. Leistungsbeschreibung
Die Ried GmbH führt Reparaturen an HiFi-, TV- und Haushaltsgroßgeräten durch, sowohl im Außendienst (vor Ort beim Kunden) als auch im Innendienst (in der Werkstatt). Eine erfolgreiche Reparatur wird nicht garantiert, sofern keine ausdrückliche Zusicherung erfolgt ist.
3. Angebot und Vertragsschluss
a) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
b) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Reparaturleistung.
4. Kostenvoranschläge und Prüfkosten
a) Auf Wunsch erstellt die Ried GmbH einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
b) Wird der Reparaturauftrag nach erfolgter Diagnose nicht erteilt, berechnen wir eine Prüfkostenpauschale, abhängig von der Geräteart. Bei persönlicher Abgabe des Geräts ist die Prüfkostenpauschale direkt bei Abgabe zu bezahlen und wird im Reparaturfall verrechnet.
c) In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, das Gerät entweder unrepariert zurückzunehmen oder es der Ried GmbH zur fachgerechten Entsorgung bzw. Wiederverwertung zu überlassen.
d) Sollte bei der Überprüfung ersichtlich sein, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten den Betrag von 100 € netto nicht überschreiten, ist die Ried GmbH berechtigt, die Reparatur ohne vorherige Erstellung eines Kostenvoranschlags durchzuführen.
e) Bei Abweichungen von mehr als 10 % vom ursprünglichen Kostenvoranschlag wird der Kunde vor Ausführung der Arbeiten informiert.
f) Ausnahmen: Bei Überspannungsschäden wird aufgrund des erhöhten Aufwands keine Pauschale für den Kostenvoranschlag erhoben, stattdessen erfolgt die Fehleranalyse und Angebotserstellung nach tatsächlichem Zeitaufwand gemäß unserem aktuellen Stundensatz.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise.
b) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
c) Für Einsätze im Außendienst werden zusätzlich Anfahrtskosten berechnet. Diese richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. der Entfernung zum Einsatzort und umfassen Fahrtzeit und Fahrtkosten.
d) Erfolgt kein Reparaturauftrag (z. B. bei nicht wirtschaftlicher Reparatur oder Ablehnung des Kostenvoranschlags), bleiben die Anfahrt und die Überprüfung dennoch kostenpflichtig.
e) Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
f) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6. Kosten bei nicht durchgeführten Aufträgen ohne Gewährleistungsanspruch
a) Ergibt die Überprüfung eines Geräts, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht oder der gemeldete Fehler nicht nachvollzogen werden kann, werden die für die Anfahrt und Arbeitszeit angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
b) Gleiches gilt, wenn:
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- der festgestellte Fehler auf Fremdeinwirkung, unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse (z. B. Überspannung, Feuchtigkeit, Transportschäden) oder sonstige, nicht von der Ried GmbH zu vertretende Ursachen zurückzuführen ist.
- Der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, ohne diesen am vorherigen Werktag bis spätestens 13:00 Uhr abgesagt zu haben.
- Der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde
c) Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Ried GmbH zuzüglich ggf. angefallener Material- und Transportkosten.
7. Versandbedingungen und Ersatzteile
a) Der Versand von reparierten Geräten, Ersatzteilen oder Zubehör erfolgt auf Wunsch des Kunden.
b) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Versandkosten.
c) Ersatzteile werden ausschließlich für Geräte geliefert, für deren Hersteller oder Vertrieb die Ried GmbH als autorisiertes Servicecenter tätig ist. Ersatzteilbestellungen werden ausschließlich schriftlich, per Fax, E-Mail oder Bestellformular auf unserer Homepage riedservice.de entgegengenommen. Telefonische Bestellungen sind ausgeschlossen. Ersatzteile sind grundsätzlich vom Umtausch oder von der Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine nachweislich von der Ried GmbH verschuldete Fehllieferung vor. Fehllieferungen werden nur nach vorheriger Anmeldung zurückgenommen. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den zu reparierenden Geräten sowie die Durchführung der Arbeiten ohne unzumutbare Erschwernisse möglich ist. Besondere Gegebenheiten oder Risiken sind im Vorfeld mitzuteilen.
9. Termine und Ausführungsfristen
a) Termine und Zeitangaben zur Reparaturdurchführung, Fertigstellung oder Lieferung verstehen sich als unverbindliche Richtwerte.
b) Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Ried GmbH.
c) Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Materialmangels, Lieferengpässen, kurzfristige Personalausfälle, unvorhergesehener Reparaturumstände oder sonstigen nicht von der Ried GmbH zu vertretende Gründe berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadensersatzansprüchen.
10. Gewährleistung
a) Für durchgeführte Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abschluss der Reparatur für Verbraucher, 6 Monate für Unternehmer.
c) Äußerlich erkennbare Mängel an reparierten Geräten, insbesondere sichtbare Schäden, unvollständige Leistungen oder offensichtliche Funktionsfehler, sind der Ried GmbH innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rückerhalt des Geräts schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht, verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
Keine Gewährleistung besteht bei:
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Bedienung,
- Eingriffe oder Reparaturversuche Dritter nach der Reparatur,
- Austausch von üblichen Verschleißteilen wie z. B. Riemen, Schalter, Regler, Batterien, Leuchtmittel, Schmiermittel, Filze, Kontaktmatten etc.
11. Haftung
a) Die Ried GmbH haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
b) Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
c) Keine Haftung wird übernommen für verlorene Daten, Programme oder persönliche Gegenstände in oder an den Geräten.
d) Die Ried GmbH haftet nicht für Folgeschäden am Gerät oder an verbundenen Komponenten, die infolge eines Reparaturversuchs auftreten, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch versteckte Vorschäden, Materialermüdung oder Folgereaktionen von Bauteilen verursacht werden.
12. Abholung, Lagerung und Annahmeverzug
a) Reparierte Geräte müssen innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder – bei vereinbartem Versand – entgegengenommen werden.
b) Erfolgt keine Abholung bzw. Annahme, kann die Ried GmbH ab der 5. Woche eine angemessene Lagergebühr berechnen.
c) Werden Geräte nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fertigstellungsmitteilung abgeholt oder angenommen, entfällt ab diesem Zeitpunkt jegliche Haftung der Ried GmbH, insbesondere für Verlust, Beschädigung oder Wertminderung.
d) Nach fristgerechter Androhung ist die Ried GmbH berechtigt, das Gerät im Wege des Pfandverkaufs (§ 1234 BGB) zu verwerten. Ein ggf. erzielter Erlös wird mit offenen Forderungen gegenüber dem Kunden verrechnet. Ein etwaiger Überschuss wird dem Kunden ausgezahlt.
e) Wird das Gerät trotz zweimaliger Aufforderung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellungsmitteilung abgeholt, geht das Eigentum am Gerät nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an den Kunden auf die Ried GmbH über. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich mit dieser Eigentumsübertragung einverstanden. Ein etwaiger Restwert wird mit offenen Forderungen verrechnet.
f) Zusätzliche Frachtkosten, die durch eine unberechtigte Annahmeverweigerung entstehen, werden berechnet.
13. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute oder gelieferte Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ried GmbH.
14. Geräteentsorgung bei Nicht-Reparatur
Im Falle einer Nicht-Reparatur hat der Kunde die Möglichkeit, das Gerät unrepariert zurückzunehmen. Alternativ kann der Kunde schriftlich oder mündlich erklären, dass das Gerät bei der Ried GmbH verbleiben soll.
Verbleibt das Gerät bei uns, entscheidet die Ried GmbH über den weiteren Verbleib des Geräts. Dies kann die fachgerechte Entsorgung nach den geltenden umweltrechtlichen Vorschriften oder die Wiederverwertung durch Ersatzteilgewinnung oder Weiterverarbeitung einschließen.
Eine Rückgabe des Geräts nach Erklärung des Verbleibs bei Ried GmbH ist nicht mehr möglich.
Der Kunde erklärt verbindlich den Verzicht auf sein Eigentum an dem Gerät.
Für den Verbleib und die anschließende Behandlung des Geräts entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten, sofern nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde.
Die Ried GmbH übernimmt keine Haftung für Daten, Zubehör oder persönliche Gegenstände, die sich noch im Gerät befinden. Der Kunde ist verpflichtet, solche Gegenstände vor Übergabe oder Versand zu entfernen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
